Arbeitsgemeinschaft Rollstuhlbasketball Nordrhein-Westfalen              
 
 
 
 
 
 
 

Ausschreibung der AG RBB - NRW für die Saison 2011/12

 

Wettbewerb

Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der RL West / OL West / LL West

nachstehender Aufstellung:

 

• Regionalliga West (7)      RBG Dortmund, UBC Münster 1, Köln 99ers 2, Köln 99ers, Basket's 96 Rahden, Dragon Wheelers im QTSV, Red Dogs Ostfriesland.

                                      

 

• Oberliga West (7)           BSG Aachen, RTB Uni Bochum, BSG Duisburg, Köln 99ers 4, TV Kleinwiedenest 1,

                                      TG Neuss 1, BBC Warendorf 2.

 

• Landesliga West (7)      Hot Rolling Bears Essen 2, Köln 99ers 5, TV Kleinwiedenest 2, ASV Bonn 2

                                     Basket's Bears Krefeld, RSC Bergheim, TG Neuss 2.

                                      

Geltende Vorschriften

Da alle Ligen der AG RBB - NRW dem Fachbereich Rollstuhlbasketball im DRS angeschlossen sind, gelten die Vorschriften der Spielordnung des Fachbereiches Rollstuhlbasketball im DRS (veröffentlicht im jeweils gültigen Handbuch) und der Ergänzungen der Satzung der AG RBB - NRW sowie der Gesamtausschreibung des Fachbereiches Rollstuhlbasketball im DRS und dieser Ausschreibung.

Spielmodus

Generelles

Regelspieltag für alle Ligen ist der Sonntag, Spielbeginn des ersten Spieles ist um 10:00 Uhr. Über Ausnahmen davon entscheidet der jeweilige Spielleiter in Absprache mit dem Schiedsrichterwart.

Es ist darauf zu achten, bei einem dreier Spieltag, dass die Heimmannschaft das jeweils erste und letzte Spiel bestreitet.

Abweichungen von den Bestimmungen des Spielmodus sind nur nach Rücksprache und mit Zustimmung des betreffenden Spielleiters, des Schiedsrichterwartes sowie ggf. der beteiligten Mannschaften möglich.

Die Vereine können innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen den veröffentlichten Spielplan erheben, danach ist der Spielplan für alle Beteiligten verbindlich.

In der Regionalliga- (RL West), Oberliga- (OL West) und Landesliga West (LL West) findet eine Hin- und Rückrunde statt.

Spielermeldung

Um ordnungsgemäß am Spielbetrieb der AG RBB-NRW teilzunehmen sind nachstehende zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen:

Eine Kopie des Einzahlungsbeleges der Bank in Höhe von der BVV pro gemeldeter

Mannschaft festgelegten Meldegeldes.

Die Überweisung hat bis zum 15.08.2011 auf das Konto der

AG RBB-NRW

Sparda-Bank West

Konto: 199 21 71

BLZ: 360 605 91

zu erfolgen.

Die Abläufe für den Erwerb von Spielermarken gemeldeter Stammspieler/Spielernachmeldungen / Spielerneumeldungen werden in der Gesamtausschreibung des Fachbereiches Rollstuhlbasketball im DRS geregelt.

Spielberichte / Ergebnismeldungen

Die originalen Spielberichte sind innerhalb von 48 Stunden nach Austragung – spätestens am ersten Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) – an die Spielleitung der jeweiligen Liga zu senden. Für die Zusendung ist der ausrichtende Verein zuständig. Die Spielauswertungen (L-29) sind bis Montag 19 Uhr nach Austragung per E-Mail oder Fax an die Spielleitung zu senden.

Die Spielberichte sind hinsichtlich der Korbpunkte nach Spielern und Mannschaften (s. L-29 des Handbuches des Fachbereiches Rollstuhlbasketball des DRS) auszuwerten.

Die Spielergebnisse sind vom Ausrichter unmittelbar nach dem Spielende Telefonisch oder per Fax an die Spielleitung zu senden KEINE SMS oder EMAIL.

Proteste

Die Protestgebühr der ersten Instanz hat auf das Konto der AG RBB-NRW zu erfolgen und mit dem Protest an die zuständige Instanz  zu senden.

Sonstiges

Kann die im Spielplan (Einladung) angegebene Spielhalle nicht benutzt werden, ist der Ausrichter verpflichtet, unverzüglich für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Der Ausrichter hat alle Beteiligten über die Änderung zu informieren und sich ggf. über den Eingang der Änderung bei den beteiligten Stellen zu vergewissern.

Entstehende Kosten von Gastmannschaften und Schiedsrichtern durch kurzfristig (am Spieltag) auftretende Verzögerungen des Spielbeginns oder dem Hallenwechsel sind von der Heimmannschaft zu tragen soweit der Grund von ihr zu vertreten ist. Der Verein hat nachzuweisen, dass er die Gründe nicht zu vertreten hat.

 

Gastspielrecht

Vereine / Mannschaften aus Landesverbänden, die nicht dem Geltungsbereich der AG RBB-NRW angehören, können auf Antrag am Spielbetrieb der Ligen der AG RBB- NRW teilnehmen.

Dieser Antrag ist zu jeder neuen Saison zu erneuern.

Der Antrag ist persönlich durch den / die Antragstellende (n) Verein /Mannschaft auf dem Staffeltag der AG RBB-NRW vorzutragen und zu begründen.

Die Aufnahme des Antragstellers erfolgt mit der Antragstellung nach Erfüllung der Voraussetzungen des Satzes 3 automatisch, es sei denn die jeweilige BVV widerspricht dem mit einfacher Mehrheit.

Der Antragsteller verpflichtet sich zur Anerkennung der jeweils gültigen Satzungen und Ordnungen der AG RBB-NRW, er hat keinen Anspruch auf einen Heimspieltag.

Der Antragsteller beginnt seinen Spielbetrieb in der untersten (offiziellen) Liga der AG RBB-NRW.

Ausnahmen werden auf der BVV mit einfacher Mehrheit beschlossen.

Für den Fall, dass ein (e) Verein / Mannschaft mit Gastspielrecht aus dem Geltungsbereich der AG NRW in eine der Bundesligen aufsteigt, so erlischt automatisch das Gastspielrecht.

Schiedsrichter

Die An- bzw. Umbesetzungen der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichtereinsatzleiter der AG RBB-NRW - oder einem von ihm bestellten Vertreter - für die Ligen im Rahmen der Wettbewerbe der AG RBB NRW.

Den Schiedsrichtern ist jeweils ein eigener, verschließbarer oder sonst in geeigneter Weise gesicherter Umkleideraum zuzuweisen.

Die Schiedsrichter werden gem. Abrechnungssätze der AG RBB-NRW bezahlt.

Die Abrechnungssätze betragen:

Spielgebühren für alle Spiele einheitlich 15,00 €/Spiel.

Leitet ein Schiedsrichter ein oder mehrere Spiel(e) alleine, so erhält er zusätzlich für jedes allein geleitete Spiel zu seiner ihm zustehende Spielgebühr eine weitere zusätzliche Spielleitungsgebühr, die der halben Spielgebühr entspricht.

Die Schiedsrichter erhalten eine Fahrtkostenentschädigung von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer, bei einer gemeinsamen Anreise erhält der Fahrer einen zusätzlichen Betrag von 0,02 € für jeden gemeinsam angereisten Kilometer Fahrtstrecke zu seinen Fahrtkosten.

Die in den Ansetzungen veröffentlichten gemeinsamen Anreisen sind von den Schiedsrichtern einzuhalten, es darf nur für eine gemeinsame Anreise abgerechnet werden. Die Fahrtstrecke bis zum Treffpunkt rechnet jeder Schiedsrichter einzeln ab.

Reist der Schiedsrichter mit öffentlichen Verkehrsmitteln an, so werden ihm diese gegen Vorlage der Fahrkarte erstattet, solange diese nicht die Fahrkosten mit einem PKW überschreiten. Die Gebühren für die Zugang und Rückkehr zum/vom öffentlichen Verkehrsmittel werden – außer Taxigebühren – ebenfalls erstattet.

Tagegeld

1. Leitet der Schiedsrichter an einem Spielort am selben Tag mehrere Spiele so erhält er eine zusätzliches Tagegeld für jedes Spiel, welches nach dem erste Spiel geleitet wird, von jeweils € 5,--  (Beispiel: Insgesamt 2 Spiele: 5 Euro, drei Spiele: € 10,--, etc.)

2. Hat ein Schiedsrichter zwischen mehreren Einsätzen an einem Spieltag am Spielort ein oder mehrere Spiele Pause vor seinem nächstem Spiel, so erhält er einmalig ein zusätzliches – zu dem Tagegeld unter 1 – ein weiteres Tagegeld von € 10,-- (Wartegeld)

3. Die Fahrkosten pro km 0,30 € nur auf der Abrechnung der AG, Mitnahme ggfl. zzgl. Mitfahrerentschädigung von 0,02 €.

Leitet ein Schiedsrichter Spiel(e) alleine, so entfällt das Tage- und Wartegeld.

Die Eintragung von Tage-, Wartegeld und zusätzlicher Spielgebühr erfolgt als Gesamtsumme unter „Sonstiges“ auf dem Bogen der AG RBB NRW.

Die Abrechnung auf dem BSNW - Bogen erfolgt anders als auf dem Bogen der AG RBB NRW wie folgt:

Pro Spiel € 15,--

Fahrkosten pro km 0,30 €, Mitnahme ggfl. zzgl. Mitfahrerentschädigung von 0,02 €.

Es wird KEIN TAGE-, WARTEGELD oder zusätzliche Spielleitungsgebühr (alleine gepfiffen) eingetragen!!!

Die Abrechnungsbögen sind innerhalb von 48 Stunden nach Austragung – spätestens am ersten Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) – an den Vorsitzenden der AG RBB zu senden.

 

 
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