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Ausschreibung
der AG RBB - NRW für die Saison 2011/12
Wettbewerb
Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der RL West / OL West / LL West
nachstehender Aufstellung:
• Regionalliga West (7)
RBG Dortmund, UBC Münster 1, Köln 99ers 2, Köln 99ers, Basket's 96 Rahden, Dragon Wheelers im QTSV, Red Dogs Ostfriesland.
• Oberliga West (7)
BSG Aachen, RTB Uni Bochum, BSG Duisburg, Köln 99ers 4, TV Kleinwiedenest 1,
TG Neuss 1, BBC Warendorf 2.
•
Landesliga West (7) Hot Rolling Bears Essen 2, Köln 99ers 5, TV Kleinwiedenest 2, ASV Bonn 2
Basket's Bears Krefeld, RSC Bergheim, TG Neuss 2.
Geltende Vorschriften
Da alle Ligen der AG RBB -
NRW dem Fachbereich Rollstuhlbasketball im DRS angeschlossen sind, gelten die
Vorschriften der Spielordnung des Fachbereiches Rollstuhlbasketball im DRS
(veröffentlicht im jeweils gültigen Handbuch) und der Ergänzungen der Satzung
der AG RBB - NRW sowie der Gesamtausschreibung des Fachbereiches
Rollstuhlbasketball im DRS und dieser Ausschreibung.
Spielmodus
Generelles
Regelspieltag für alle Ligen
ist der Sonntag, Spielbeginn des ersten Spieles ist um 10:00 Uhr. Über Ausnahmen
davon entscheidet der jeweilige Spielleiter in Absprache mit dem
Schiedsrichterwart.
Es ist darauf zu achten,
bei einem dreier Spieltag, dass die Heimmannschaft das jeweils erste und letzte Spiel bestreitet.
Abweichungen von den
Bestimmungen des Spielmodus sind nur nach Rücksprache und mit Zustimmung des
betreffenden Spielleiters, des Schiedsrichterwartes sowie ggf. der beteiligten
Mannschaften möglich.
Die Vereine können innerhalb
von 14 Tagen Einwände gegen den veröffentlichten Spielplan erheben, danach ist
der Spielplan für alle Beteiligten verbindlich.
In der Regionalliga- (RL West), Oberliga- (OL West) und Landesliga West (LL West) findet eine Hin- und Rückrunde statt.
Spielermeldung
Um
ordnungsgemäß am Spielbetrieb der AG RBB-NRW teilzunehmen sind nachstehende
zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen:
Eine Kopie des
Einzahlungsbeleges der Bank in Höhe von der BVV pro gemeldeter
Mannschaft festgelegten
Meldegeldes.
Die
Überweisung hat bis zum 15.08.2011 auf das Konto der
AG
RBB-NRW
Sparda-Bank West
Konto: 199 21 71
BLZ:
360 605 91
zu
erfolgen.
Die Abläufe für den Erwerb
von Spielermarken gemeldeter Stammspieler/Spielernachmeldungen /
Spielerneumeldungen werden in der Gesamtausschreibung des Fachbereiches
Rollstuhlbasketball im DRS geregelt.
Spielberichte /
Ergebnismeldungen
Die originalen Spielberichte
sind innerhalb von 48 Stunden nach Austragung – spätestens am ersten Werktag
nach dem Spieltag (Poststempel) – an die Spielleitung der jeweiligen Liga zu
senden. Für die Zusendung ist der ausrichtende Verein zuständig. Die
Spielauswertungen (L-29) sind bis Montag 19 Uhr nach Austragung per
E-Mail oder Fax an die Spielleitung zu senden.
Die Spielberichte sind
hinsichtlich der Korbpunkte nach Spielern und Mannschaften (s. L-29 des
Handbuches des Fachbereiches Rollstuhlbasketball des DRS) auszuwerten.
Die Spielergebnisse sind vom
Ausrichter unmittelbar nach dem Spielende Telefonisch oder per Fax an die
Spielleitung zu senden KEINE SMS oder EMAIL.
Proteste
Die Protestgebühr der ersten Instanz hat auf das
Konto der AG RBB-NRW zu erfolgen und mit dem Protest an die zuständige Instanz
zu senden.
Sonstiges
Kann die im Spielplan
(Einladung) angegebene Spielhalle nicht benutzt werden, ist der Ausrichter
verpflichtet, unverzüglich für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Der Ausrichter
hat alle Beteiligten über die Änderung zu informieren und sich ggf. über den
Eingang der Änderung bei den beteiligten Stellen zu vergewissern.
Entstehende Kosten von
Gastmannschaften und Schiedsrichtern durch kurzfristig (am Spieltag) auftretende
Verzögerungen des Spielbeginns oder dem Hallenwechsel sind von der
Heimmannschaft zu tragen soweit der Grund von ihr zu vertreten ist. Der Verein
hat nachzuweisen, dass er die Gründe nicht zu vertreten hat.
Gastspielrecht
Vereine / Mannschaften aus
Landesverbänden, die nicht dem Geltungsbereich der AG RBB-NRW angehören, können
auf Antrag am Spielbetrieb der Ligen der AG RBB- NRW teilnehmen.
Dieser Antrag ist zu jeder
neuen Saison zu erneuern.
Der Antrag ist persönlich
durch den / die Antragstellende (n) Verein /Mannschaft auf dem Staffeltag der AG
RBB-NRW vorzutragen und zu begründen.
Die Aufnahme des
Antragstellers erfolgt mit der Antragstellung nach Erfüllung der Voraussetzungen
des Satzes 3 automatisch, es sei denn die jeweilige BVV widerspricht dem mit
einfacher Mehrheit.
Der Antragsteller
verpflichtet sich zur Anerkennung der jeweils gültigen Satzungen und Ordnungen
der AG RBB-NRW, er hat keinen Anspruch auf einen Heimspieltag.
Der Antragsteller beginnt
seinen Spielbetrieb in der untersten (offiziellen) Liga der AG RBB-NRW.
Ausnahmen werden auf der BVV
mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Für den Fall, dass ein (e)
Verein / Mannschaft mit Gastspielrecht aus dem Geltungsbereich der AG NRW in
eine der Bundesligen aufsteigt, so erlischt automatisch das Gastspielrecht.
Schiedsrichter
Die An- bzw. Umbesetzungen
der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichtereinsatzleiter der AG RBB-NRW
- oder einem von ihm bestellten Vertreter - für die Ligen im Rahmen der
Wettbewerbe der AG RBB NRW.
Den Schiedsrichtern ist
jeweils ein eigener, verschließbarer oder sonst in geeigneter Weise gesicherter
Umkleideraum zuzuweisen.
Die
Schiedsrichter werden gem. Abrechnungssätze der AG RBB-NRW bezahlt.
Die Abrechnungssätze
betragen:
Spielgebühren für alle Spiele einheitlich 15,00
€/Spiel.
Leitet ein Schiedsrichter
ein oder mehrere Spiel(e) alleine, so erhält er zusätzlich für jedes allein
geleitete Spiel zu seiner ihm zustehende Spielgebühr eine weitere zusätzliche
Spielleitungsgebühr, die der halben Spielgebühr entspricht.
Die Schiedsrichter erhalten
eine Fahrtkostenentschädigung von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer, bei
einer gemeinsamen Anreise erhält der Fahrer einen zusätzlichen Betrag von 0,02 €
für jeden gemeinsam angereisten Kilometer Fahrtstrecke zu seinen Fahrtkosten.
Die in den Ansetzungen
veröffentlichten gemeinsamen Anreisen sind von den Schiedsrichtern einzuhalten,
es darf nur für eine gemeinsame Anreise abgerechnet werden. Die Fahrtstrecke bis
zum Treffpunkt rechnet jeder Schiedsrichter einzeln ab.
Reist der Schiedsrichter mit
öffentlichen Verkehrsmitteln an, so werden ihm diese gegen Vorlage der Fahrkarte
erstattet, solange diese nicht die Fahrkosten mit einem PKW überschreiten. Die
Gebühren für die Zugang und Rückkehr zum/vom öffentlichen Verkehrsmittel werden
– außer Taxigebühren – ebenfalls erstattet.
Tagegeld
1. Leitet der Schiedsrichter
an einem Spielort am selben Tag mehrere Spiele so erhält er eine zusätzliches
Tagegeld für jedes Spiel, welches nach dem erste Spiel geleitet wird, von
jeweils € 5,-- (Beispiel: Insgesamt 2 Spiele: 5 Euro, drei Spiele: € 10,--,
etc.)
2. Hat ein Schiedsrichter
zwischen mehreren Einsätzen an einem Spieltag am Spielort ein oder mehrere
Spiele Pause vor seinem nächstem Spiel, so erhält er einmalig ein zusätzliches –
zu dem Tagegeld unter 1 – ein weiteres Tagegeld von € 10,-- (Wartegeld)
3. Die Fahrkosten pro km 0,30 € nur auf der Abrechnung der AG,
Mitnahme ggfl. zzgl. Mitfahrerentschädigung von 0,02 €.
Leitet ein Schiedsrichter
Spiel(e) alleine, so entfällt das Tage- und Wartegeld.
Die Eintragung von Tage-,
Wartegeld und zusätzlicher Spielgebühr erfolgt als Gesamtsumme unter „Sonstiges“
auf dem Bogen der AG RBB NRW.
Die Abrechnung auf dem
BSNW - Bogen erfolgt anders als auf dem Bogen der AG RBB NRW wie
folgt:
Pro Spiel € 15,--
Fahrkosten pro km 0,30 €,
Mitnahme ggfl. zzgl. Mitfahrerentschädigung von 0,02 €.
Es
wird KEIN TAGE-, WARTEGELD oder zusätzliche Spielleitungsgebühr (alleine
gepfiffen) eingetragen!!!
Die
Abrechnungsbögen sind innerhalb von 48 Stunden nach Austragung – spätestens am
ersten Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) – an den Vorsitzenden der AG RBB
zu senden.
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