Satzung
der Arbeitsgemeinschaft Rollstuhlbasketball - NRW
(AG RBB NRW)
1. Vorwort
Die
Arbeitsgemeinschaft Rollstuhlbasketball - NRW (AG RBB-NRW) ist der
Zusammenschluss aller am Ligabetrieb
(Regionalliga und
darunter) teilnehmenden
Rollstuhlbasketballmannschaften der Region NRW.
Alle am
Spielbetrieb der AG RBB NRW Beteiligten verpflichten sich – der Idee des
Basketball entsprechend – zu rein sportlichen und in allen Bereichen
gewaltfreien Wettbewerben.
Rollstuhlbasketballspielende Mannschaften der Region NRW, die nicht am
Ligabetrieb teilnehmen sind bei den Staffeltagen gern gesehene Gäste
Die AG RBB -
NRW ist eine eigenständige Organisationseinheit im Dachverband des DRS und des
BSNW. Weitere Einzelheiten werden durch die Spiel- und Schiedsrichterordnung
geregelt.
Die
Ausschreibung für die jeweils kommende Saison ist Bestandteil dieser Satzung.
Die Ausschreibung wird vom Vorstand der AG RBB NRW zu jeder darauf folgenden
Saison erstellt und den Vereinen zugänglich gemacht. Die Termine werden an den
in der Gesamtausschreibung des Fachbereiches Rollstuhlbasketball des DRS
enthaltenen Rahmenterminplan angelehnt.
Geschäftsjahr
der AG RBB - NRW ist vom 01.05. d.J. bis 30.04. d.f.J.
2. Aufgabe
Die
Mitgliedsvereine übertragen der AG RBB - NRW die Veranstaltungen von
Wettbewerben die in der Ausschreibung vorgesehen werden. Die Wettbewerbe der AG
RBB - NRW werden entsprechend den Vorschriften der Spielordnung der AG RBB - NRW
(in Anlehnung an die Spielordnung des Fachbereiches Rollstuhlbasketball im DRS)
durchgeführt.
3.
Spielklassen
Ø
Regionalliga
Ø
Oberliga
Ø
Landesliga
Weiteres
regelt die Ausschreibung.
4.
Organisationsstruktur
4.1. Vorstand
Die AG RBB -
NRW ist im Außen- und Innenverhältnis wie folgt gegliedert:
Ø
Vorsitzender
Ø
stellvertretender Vorsitzender
Ø
Kassenwart
Ø
Spielleitungen (RL/OL/LL/Pokal)
Ø
Schiedsrichterwart
Ø
Schriftführer
4.2 Mitglieder
Mitglieder
können alle im Bereich der AG RBB - NRW Rollstuhlbasketball anbietende Vereine
auf Antrag sein. Vereine, die am Spielbetrieb der AG RBB NRW in der folgenden
Saison teilnehmen sind ab dem 01.05. des entsprechenden Jahres automatisch (ohne
Antrag) Mitglieder der AG RBB NRW.
Für jede
gemeldete Mannschaft unterhalb der 2. Bundesliga erhält der Verein eine Stimme
auf der Basketball Vertreter Versammlung (dem Staffeltag) der AG RBB - NRW.
Eine
Stimmrechtsübertragung ist nur Vereinsintern möglich.
4.3 Basketball
Vertreter Versammlung / Staffeltag
Die Einladung
und die vorläufige Tagesordnung müssen den Vereinen vier Wochen vor
Sitzungstermin zugesandt werden. Es
besteht Teilnahmepflicht (siehe Strafkatalog AG-RBB-NRW) für alle am
Spielbetrieb der darauf folgenden Saison am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine.
Mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen werden auf dem Staffeltag die
Vorstandsmitglieder für die Dauer von 2 (zwei) Jahren gewählt.
Mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen werden die Spielleiter für die Dauer
von 1 (einem) Jahr gewählt. Die Tätigkeit des Spielleiters endet mit der
Veröffentlichung der amtlichen Abschlusstabelle. Er führt die Geschäfte aber bis
zur Wahl eines neuen Spielleiters kommissarisch weiter.
Auf dem
Staffeltag werden 2 Kassenprüfer mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitgliederstimmen für 2 Jahre gewählt. Die Kassenprüfer sind so zu wählen, dass
jedes Jahr ein Kassenprüfer turnusmäßig ausscheidet und ein neuer zu wählen ist.
Der bisherige Kassenwart darf nicht unmittelbar für die nächste Wahlperiode
wieder gewählt werden. Danach ist eine erneute Wahl möglich.
Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen.
Dringlichkeitsanträge sind nur zu den Punkten der vorläufigen Tagesordnung
zulässig.
Für die
Zulassung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen erforderlich.
5.
Aufgabenverteilung
Die
Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes stellt sich wie folgt dar:
Vorsitzender:
Ø
Verantwortlich für Koordination
Ø
Vertretung der AG RBB - NRW nach Außen
Ø
Erstellen der Ausschreibung für die folgende Saison in Zusammenarbeit mit dem
Vorstand
Ø Ligen-
und Spielbetrieb in Zusammenarbeit mit dem Vorstand
Ø Einberufung und Organisation des / der Staffeltages / -tage
Kommission
Spielbetrieb
(Spielleiter der einzelnen Ligen)
Ø
Erstellen der Spielpläne
Ø
Erstellen der Tabellen und Scouting - Listen
Ø
Ergebnisdienst für Internet
Ø
Verantwortlich für den Spielbetrieb innerhalb der Ligen (z.B. Spielabsagen /
Spielneuansetzungen / Strafgelder / Wertungsentscheide)
Ø
Verantwortlich für den Informationsfluss an den Schiedsrichterwart
Ø
Mitglied der erweiterten Kommission 1 des Fachbereiches Rollstuhlbasketball
Schiedsrichterwart:
Ø Vorsitz
der Schiedsrichterkommission der AG RBB NRW
Ø Verantwortlich für die vollständigen
Schiedsrichterangelegenheiten in allen Ligen der AG RBB -
NRW
Ø
Verantwortlich für Aus- und Fortbildungen
Ø Führen
der Schiedsrichterlisten
Ø
Erstellen von Poollisten
Ø
Auswertung der SR-Beurteilungen
Ø
Mitglied der erweiterten Kommission Schiedsrichter und Regeln des
Fachbereiches Rollstuhlbasketball
Kassenwart:
Ø Vorsitz
der Kommission Finanzwesen der AG RBB NRW
Ø
Verwaltung des Budgets der AG RBB - NRW / Finanzmittel
Ø
Kostenabrechnungen des Vorstandes
Schriftwart:
Ø Schrift- und Protokollführung aller Vorstandssitzungen und aller BVV
sowie zeitnahe Veröffentlichung an Vorstand und Vereine