Arbeitsgemeinschaft Rollstuhlbasketball Nordrhein-Westfalen              
 
 
 
 
 
 
 

      Satzung der Arbeitsgemeinschaft Rollstuhlbasketball - NRW 

      (AG RBB NRW)

       

      1. Vorwort

      Die Arbeitsgemeinschaft Rollstuhlbasketball - NRW (AG RBB-NRW) ist der Zusammenschluss aller am Ligabetrieb (Regionalliga und darunter) teilnehmenden Rollstuhlbasketballmannschaften der Region NRW.

      Alle am Spielbetrieb der AG RBB NRW Beteiligten verpflichten sich – der Idee des Basketball entsprechend – zu rein sportlichen und in allen Bereichen gewaltfreien Wettbewerben.

      Rollstuhlbasketballspielende Mannschaften der Region NRW, die nicht am Ligabetrieb teilnehmen sind bei den Staffeltagen gern gesehene Gäste

      Die AG RBB - NRW ist eine  eigenständige Organisationseinheit im Dachverband des DRS und des BSNW. Weitere Einzelheiten werden durch die Spiel- und Schiedsrichterordnung geregelt.

      Die Ausschreibung für die jeweils kommende Saison ist Bestandteil dieser Satzung. Die Ausschreibung wird vom Vorstand der AG RBB NRW zu jeder darauf folgenden Saison erstellt und den Vereinen zugänglich gemacht. Die Termine werden an den in der Gesamtausschreibung des Fachbereiches Rollstuhlbasketball des DRS enthaltenen Rahmenterminplan angelehnt.

      Geschäftsjahr der AG RBB - NRW ist vom 01.05. d.J. bis 30.04. d.f.J.

      2. Aufgabe

      Die Mitgliedsvereine übertragen der AG RBB - NRW die Veranstaltungen von Wettbewerben die in der Ausschreibung vorgesehen werden. Die Wettbewerbe der AG RBB - NRW werden entsprechend den Vorschriften der Spielordnung der AG RBB - NRW (in Anlehnung an die Spielordnung des Fachbereiches Rollstuhlbasketball im DRS) durchgeführt.

      3. Spielklassen

      Ø      Regionalliga

      Ø      Oberliga

      Ø      Landesliga

      Weiteres regelt die Ausschreibung.

       4. Organisationsstruktur 

      4.1. Vorstand 

      Die AG RBB - NRW ist im Außen- und Innenverhältnis wie folgt gegliedert: 

      Ø      Vorsitzender

      Ø      stellvertretender Vorsitzender

      Ø      Kassenwart 

      Ø      Spielleitungen (RL/OL/LL/Pokal)

      Ø      Schiedsrichterwart

      Ø      Schriftführer

       

       

      4.2 Mitglieder 

      Mitglieder können alle im Bereich der AG RBB - NRW Rollstuhlbasketball anbietende Vereine auf Antrag sein. Vereine, die am Spielbetrieb der AG RBB NRW in der folgenden Saison teilnehmen sind ab dem 01.05. des entsprechenden Jahres automatisch (ohne Antrag) Mitglieder der AG RBB NRW. 

      Für jede gemeldete Mannschaft unterhalb der 2. Bundesliga erhält der Verein eine Stimme auf der Basketball Vertreter Versammlung (dem Staffeltag) der AG RBB - NRW.  

      Eine Stimmrechtsübertragung ist nur Vereinsintern möglich. 

       

      4.3 Basketball Vertreter Versammlung / Staffeltag

      Die Einladung und die vorläufige Tagesordnung müssen den Vereinen vier Wochen vor Sitzungstermin zugesandt werden.  Es besteht Teilnahmepflicht (siehe Strafkatalog AG-RBB-NRW) für alle am Spielbetrieb der darauf folgenden Saison am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine.

      Mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen werden auf dem Staffeltag die Vorstandsmitglieder für die Dauer von 2 (zwei) Jahren gewählt.

      Mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen werden die Spielleiter für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt. Die Tätigkeit des Spielleiters endet mit der Veröffentlichung der amtlichen Abschlusstabelle. Er führt die Geschäfte aber bis zur Wahl eines neuen Spielleiters kommissarisch weiter.

      Auf dem Staffeltag werden 2 Kassenprüfer mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen für 2 Jahre gewählt. Die Kassenprüfer sind so zu wählen, dass jedes Jahr ein Kassenprüfer turnusmäßig ausscheidet und ein neuer zu wählen ist. Der bisherige Kassenwart darf nicht unmittelbar für die nächste Wahlperiode wieder gewählt werden. Danach ist eine erneute Wahl möglich.

      Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen. 

      Dringlichkeitsanträge sind nur zu den Punkten der vorläufigen Tagesordnung zulässig.

      Für die Zulassung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen erforderlich. 

       

      5. Aufgabenverteilung 

      Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes stellt sich wie folgt dar: 

       

      Vorsitzender: 

      Ø      Verantwortlich für Koordination

      Ø      Vertretung der AG RBB - NRW nach Außen

      Ø      Erstellen der Ausschreibung für die folgende Saison in Zusammenarbeit mit dem Vorstand

      Ø      Ligen- und Spielbetrieb in Zusammenarbeit mit dem Vorstand

      Ø      Einberufung und Organisation des / der Staffeltages / -tage

       

       

       

      Kommission Spielbetrieb  (Spielleiter der einzelnen Ligen)

      Ø      Erstellen der Spielpläne

      Ø      Erstellen der Tabellen und Scouting - Listen

      Ø      Ergebnisdienst für Internet

      Ø      Verantwortlich für den Spielbetrieb innerhalb der Ligen (z.B. Spielabsagen / Spielneuansetzungen / Strafgelder / Wertungsentscheide)

      Ø      Verantwortlich für den Informationsfluss an den Schiedsrichterwart

      Ø      Mitglied der erweiterten Kommission 1 des Fachbereiches Rollstuhlbasketball 

       

      Schiedsrichterwart: 

      Ø      Vorsitz der Schiedsrichterkommission der AG RBB NRW

      Ø      Verantwortlich für die vollständigen Schiedsrichterangelegenheiten in allen Ligen der AG                      RBB - NRW

      Ø      Verantwortlich für Aus- und Fortbildungen

      Ø      Führen der Schiedsrichterlisten

      Ø      Erstellen von Poollisten

      Ø      Auswertung der SR-Beurteilungen

      Ø      Mitglied der erweiterten Kommission Schiedsrichter und Regeln des Fachbereiches   Rollstuhlbasketball

       

      Kassenwart: 

      Ø      Vorsitz der Kommission Finanzwesen der AG RBB NRW

      Ø      Verwaltung des Budgets der AG RBB - NRW / Finanzmittel

      Ø      Kostenabrechnungen des Vorstandes

       

      Schriftwart: 

      Ø      Schrift- und Protokollführung aller Vorstandssitzungen und aller BVV sowie zeitnahe      Veröffentlichung an Vorstand und Vereine

       

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