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Das
Schiedsrichterwesen untersteht dem Schiedsrichterwart der AG RBB-NRW. Er steht
auch der Schiedsrichterkommission vor.
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Alle
lizenzierten Schiedsrichter werden in entsprechende Pools eingeteilt. Basis
hierfür ist die Einteilung durch die Schiedsrichterkommission unter
Berücksichtigung der SR-Beurteilungen durch die Vereine. Diese Regelung kann zu
einer jeden neuen Saison zu einer Auf- und Abstiegsregelung der Schiedsrichter
führen (Kadereinteilung)
Abgestiegene Schiedsrichter können (z.B. auf eigene Initiative und Wunsch hin)
während der Saison vermehrt mit Kollegen eingesetzt werden, die in höheren
Ligen pfeifen (Sichtungscharakter). Der Sichter erstellt eine schriftliche
Sichtungsbeurteilung, die mit dem gesichteten Schiedsrichter besprochen und im
Anschluss an den Schiedsrichterausschuss geschickt wird.
Die Schiedsrichter werden zu allen Pflichtspielen namentlich angesetzt.
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Schiedsrichter, die ihre
Bereitschaft zur Leitung von Spielen gegenüber dem Schiedsrichtereinsatzleiter
schriftlich erklärt haben, sind verpflichtet, an der angebotenen Fortbildung
vor Beginn einer neuen Saison teilzunehmen.
Nimmt der jeweilige Schiedsrichter unentschuldigt nicht an Fortbildung teil,
wird er in der folgenden Saison nicht eingesetzt. Über Ausnahmen entscheidet
der Schiedsrichterausschuss.
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Schiedsrichter, die für
eine Saison pausieren, können nach Erfüllung der Vorraussetzungen zu Punkt 3.
(Fortbildung) für die kommende Saison wieder aktiviert werden. Schiedsrichter,
die über einen längeren Zeitraum pausieren, müssen zusätzlich ein
Sichtungsspiel erfolgreich leiten.
Über Ausnahmen entscheidet der Schiedsrichterausschuss.
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Die Höhe der
Spielleitungsgebühr wird von der AG RBB-NRW festgelegt und mit der
Ausschreibung veröffentlicht.
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Der Ausrichter eines
Meisterschaftsspieltages erstattet den angesetzten Schiedsrichtern die auf dem
offiziellen Abrechnungsbogen der AG RBB- NRW genannten Spielleitungsgebühren
und Fahrtkosten.
Die Auszahlung erfolgt vor dem ersten Spiel des Schiedsrichters in BAR durch
den Ausrichter des Spieltages.
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In begründeten
Ausnahmefällen kann der Ausrichter des Spieltages die Abrechnung des
Schiedsrichters mittels Scheck begleichen. In diesem Fall ist der
Schiedsrichter berechtigt, eine Scheckgebühr mit abzurechnen.
Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die bei den Ansetzungen genannten
Fahrgemeinschaften zu bilden. Kosten bis zum gemeinsamen Treffpunkt werden mit
der Abrechung aufgeführt.
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Alle Punkte, die in der
Schiedsrichterordnung nicht geregelt sind, werden durch die
Schiedsrichterordnung des Fachbereiches Rollstuhlbasketball im DRS geregelt.
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Die vorliegende
Schiedsrichterordnung kann vom Staffeltag mit einfacher Stimmenmehrheit
geändert werden.
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