Spielordnung
der AG RBB-NRW
1. Allgemeines
Im Bereich
der AG RBB-NRW wird der Spielbetrieb durch die Spielordnung des Fachbereiches
Rollstuhlbasketball des DRS geregelt, die durch diese Spielordnung ergänzt wird.
2.
Spielbetrieb
Der allgemeine
Spielbetrieb für die Meisterschaft wird in folgenden Spielklassen durchgeführt:
-
Dritte Spielklasse
Regionalliga
-
Vierte Spielklasse
Oberliga
-
Fünfte Spielklasse
Landesliga
Veranstalter für alle Ligen ist die AG RBB- NRW. Ausrichter der jeweiligen
Spieltage ist der gastgebende Verein.
Die Auf-
und Abstiegsregelungen werden vor der Saison in der Ausschreibung
veröffentlicht.
Die
Ligeneinteilungen erfolgen auf der BVV (Staffeltag).
Der
jährlich auszuspielende DRS-Regionspokal (1. Runde DRS-Pokal) wird um einen
Wanderpokal ausgetragen. Der Pokalspielleiter wird auf der BVV (Staffeltag)
gewählt. Der Pokalmodus wird in einer separaten Ausschreibung geregelt.
3.
Pflichtspiele
Die Spieltage
der AG RBB- NRW werden als Sammelspieltage durchgeführt. In Ausnahmen kann vor
der Bundesliga ein Einzelspiel stattfinden.
Die Spiele
in den Wettbewerben der AG RBB- NRW sind grundsätzlich bis zum letzten Spieltag
nach dem Rahmenterminplan des FA RBB des DRS abzuschließen. Spiele, die bis zum
letzten Spieltag nicht ausgetragen wurden, werden zu ungunsten des verlegenden
Vereins gewertet.
4. Bußen- und
Strafenkatalog
Verstöße
gegen die Spielordnung ziehen eine Bestrafung gemäß Strafenkatalog der
Spielordnung des Fachbereiches Rollstuhlbasketball und in Ergänzung
Strafenkatalog der AG RBB NRW in der jeweils gültigen Fassungen nach sich.
5. Änderungen
der Spielordnung (SO)
Falls der
Fachbereichsausschuss Rollstuhlbasketball Bestimmungen erlässt, die mit der AG
RBB- NRW -Spielordnung nicht in Einklang zu bringen sind, wird die Spielordnung
entsprechend geändert.
Änderungen gelten
nur, wenn sie vor Beginn der darauf folgenden Saison verfügt wurden. Änderungen
der Spielordnung sind nur durch die BVV (Staffeltag) mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Stimmen möglich.
6.
Schiedsrichtergebühren und Fahrtkosten
Schiedsrichter erhalten für die Wahrnehmung von Spielleitungen, die im Auftrage
der AG RBB NRW erfolgt, eine Spielleitungsgebühr sowie Fahrtkostenentschädigung
für die An- und Abreise zum/vom Spielort. Näheres regelt die Ausschreibung.
7.
Schlussbestimmungen
Alle
Punkte, die nicht von den Ordnungen bzw. der Ausschreibung der AG RBB- NRW
speziell geregelt sind, werden durch die Ordnungen bzw. die Gesamtausschreibung
des Fachbereiches Rollstuhlbasketball geregelt. Alles weitere, was nicht in
Ordnungen und Satzungen geregelt ist, ist durch einen Vorstandsbeschluss zu
regeln.
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